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   LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07   

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LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07 (https://dejure.org/2008,10795)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07 (https://dejure.org/2008,10795)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 7 Sa 1072/07 (https://dejure.org/2008,10795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Betreutes Wohnen; Seniorenzentrum; außerordentliche Kündigung; Annahmeverzug; betriebsbedingte Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 613 a, 615, 626 BGB, 97 ZPO
    Betriebsübergang; Betreutes Wohnen; Seniorenzentrum; außerordentliche Kündigung; Annahmeverzug; betriebsbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs bei einer Einrichtung des Betreuten Wohnens; Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teiles des Personals als Indiz für die Annahme eines Betriebsübergangs; Änderung oder Erweiterung des Unternehmenskonzepts erst mehr ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Dazu gehören als Teilaspekte der Gesamtwürdigung namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude oder bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (BAG vom 04.05.2006, 8 AZR 299/05, NZA 2006, 1096 ff.).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274; BAG vom 04.05.2006, a. a. O.).

    In solchen Fällen ist eine Wahrung der Betriebsidentität anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (BAG vom 04.05.2006, a. a. O.).

    Dagegen kann in betriebsmittelgeprägten Betrieben ein Betriebsübergang auch ohne jede Übernahme von Personal vorliegen (EUGH vom 20.11.2003 - Carlito Abler -, EZA § 613 a BGB 2002 Nr. 13; BAG vom 04.05.2006, a. a. O.).

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es wegen des Merkmals der Fortführung des Betriebes aber nicht (BAG vom 12.11.1998, 8 AZR 282/07, AP § 613 a BGB Nr. 186; BAG vom 04.05.2006 a. a. O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass immer dann, wenn bereits andere wesentliche Kriterien für einen Betriebsübergang sprechen, ein Betriebsübergang auch ohne jede Übernahme von Personal angenommen werden kann (BAG vom 04.05.2006, NZA 2006, 1096 ff.; EUGH vom 20.11.2003 [Carlito Abler], EZA § 613 a BGB 2002 Nr. 13; LAG Köln NZA - RR, 2004, 464).

    Der Sachverhalt des vorliegenden Falles unterscheidet sich entscheidungserheblich von demjenigen Sachverhalt, der der so genannten Frauenhaus-Entscheidung des BAG vom 04.05.2006 (a. a. O.) zugrunde lag.

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Vielmehr kann der Inhaberwechsel sich aus einem Bündel von Rechtsgeschäften mit mehreren Dritten ergeben (BAG vom 22.05.1985, DB 85, 2407; BAG vom 18.02.1999, 8 AZR 485/97, NZA 1999, 648; LAG Köln, NZA-RR 2004, 464).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Vielmehr kann der Inhaberwechsel sich aus einem Bündel von Rechtsgeschäften mit mehreren Dritten ergeben (BAG vom 22.05.1985, DB 85, 2407; BAG vom 18.02.1999, 8 AZR 485/97, NZA 1999, 648; LAG Köln, NZA-RR 2004, 464).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03, AP § 613 a BGB Nr. 274; BAG vom 04.05.2006, a. a. O.).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Das in § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB enthaltene Merkmal "durch Rechtsgeschäft" soll nach der Rechtsprechung des BAG lediglich eine Abgrenzung zu Fällen der öffentlich-rechtlichen Funktionsnachfolge und der Gesamtrechtsnachfolge bewirken (BAG vom 25.02.1981, BB 81, 1140; BAG vom 19.01.2000, 4 AZR 752/98, NZA 2000, 1170; BAG vom 08.05.2001, 9 AZR 95/00, NZA 01, 1200; vgl. auch BAG vom 07.09.1995, NZA 1996, 424).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Hingegen stellt die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang dar (BAG vom 18.03.1999, 8 AZR 196/98, AP § 613 a BGB Nr. 190).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Das in § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB enthaltene Merkmal "durch Rechtsgeschäft" soll nach der Rechtsprechung des BAG lediglich eine Abgrenzung zu Fällen der öffentlich-rechtlichen Funktionsnachfolge und der Gesamtrechtsnachfolge bewirken (BAG vom 25.02.1981, BB 81, 1140; BAG vom 19.01.2000, 4 AZR 752/98, NZA 2000, 1170; BAG vom 08.05.2001, 9 AZR 95/00, NZA 01, 1200; vgl. auch BAG vom 07.09.1995, NZA 1996, 424).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 752/98

    Besitzstandswahrung im Rahmen der gesetzlichen Neuorganisation des Postwesens

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 Sa 1072/07
    Das in § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB enthaltene Merkmal "durch Rechtsgeschäft" soll nach der Rechtsprechung des BAG lediglich eine Abgrenzung zu Fällen der öffentlich-rechtlichen Funktionsnachfolge und der Gesamtrechtsnachfolge bewirken (BAG vom 25.02.1981, BB 81, 1140; BAG vom 19.01.2000, 4 AZR 752/98, NZA 2000, 1170; BAG vom 08.05.2001, 9 AZR 95/00, NZA 01, 1200; vgl. auch BAG vom 07.09.1995, NZA 1996, 424).
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